In der Regel umfasst ein Gutachten:
• Anamnese (Vorerkrankungen, Operationen, Medikamente)
• Bestimmung der Sehschärfe (visus, ggf. mit Korrektur)
• Prüfung des beidäugigen Sehens (Stereosehen, Phorien)
• Untersuchung des vorderen Augenabschnitts und – falls erforderlich – des Augenhintergrundes
• Ergänzende Tests (Farbensehen, Gesichtsfeld, Kontrast- bzw. Blendempfindlichkeit) je nach Anforderung des Auftraggebers
Am Ende erhalten Sie:
• eine strukturierte, schriftliche Bescheinigung
• oder ein formalisiertes Gutachten nach den jeweiligen Vorgaben (z. B. behördliche Formulare, FeV-Vorlagen, Dienststellenformulare)
